Die Wagenbeschaffung
durch die Gotthardbahn
Bei der Beschaffung der Lokomotiven drückte der Gebirgsbahncharakter der Gotthardbahn den Maschinentypen den Stempel auf.
Bei den Anschaffungen des Wagenmaterials hingegen spielte dies nur eine untergeordnete Rolle.
Beachtet wurde hier das günstige Eigengewicht der Wagen, sowie der günstige Einkaufspreis.
So wurden wegen des höheren Totgewichts keine Dreiachser beschafft.
In der Anfangsphase wurden teilweise Wagen eingekauft, welche von anderen Bestellern nicht übernommen wurden und deshalb günstiger zum Kauf angeboten wurden (Personenwagen Esslingen).
Eine massgebende Rolle bei den Wagen-Bestellungen spielte allerdings die internationale Bedeutung der Linie.
Da die Gotthardbahn eine grenzüberschreitende Verbindung darstellte, war es wichtig, dass der Fahrzeugpark auch über die Landesgrenzen hinaus eingesetzt werden konnte.
Dies galt sowohl für Personen- wie auch für Güterwagen.
Bei den Personenwagen kam die Frage des Fahr-Komforts dazu.
Für die Beschaffung der Wagen stellte die Gotthardbahn-Gesellschaft im Jahr 1873 unter dem Titel «Vorläufige Bestimmungen über Constructions- und Detailverhältnisse» erstmals
Konstruktions-Kriterien auf.
Hier eine Auswahl:
Allgemeines, alle Wagen betreffendes
- Allgemeines
Die Constructionen der Wagen Unter- und Obergestelle sollen derart sein, dass durch die gewöhnlichen Zug und Stosswirkungen keinerlei Formveränderungen eintreten.
Die Stärke der Zugwirkungen ist auf 7500 Kilogramm, diejenigen der Stosswirkungen auf das Doppelte zu veranschlagen.
Die Horizontalbelastungen der Wagen sollen weder durch ihre statischen noch durch ihre dynamischen Wirkungen bei gewöhnlichen Verhältnissen auf der Strecke einen nachtheiligen Einfluss ausüben.
- Zug- und Stossapparate
Die Verhältnisse der Zug- und Stossapparate sollen im Allgemeinen den Vereinbarungen deutscher Eisenbahnverwaltungen entsprechen.
Die Stärker der Zughaken, der Nothketten und der Notentkuppelungen, welche Details vollständig an jedem Wagen angebracht werden sollen, muss um die Hälfte vergrössert werden, selbst gegenüber den stärkeren Normen der besorgten Verankerungen.
Die Pufferhülsen sollen aus Schmiedeisen erzeugt sein, wie auch die aus einem Stücke bestehenden Pufferscheiben und Stangen.
Die Dimensionen der Pufferstangen und Scheiben sind 60 m/m resp.360
m/m.
- Untertgestelle
Die Untergestelle sind durchwegs von Eisen zu bauen und sollen dazu möglichst hohe Faconeisen verwendet werden.
Alle Eckverbindungen sollen mit besonderer Sorgfalt ausgeführt werden mit wohl ausreichender Zahl der Kannten, mit Flach- oder Winkelverstärkungen.
Die Personen- und Gepäckwagen erhalten Längsträger von ca. 200 m/m Höhe beim Gewichte von ca. 24 Kilogramm Meter in U- oder I-Profil.
Die Güterwagen erhalten Längsträger von 235 mm/mm Höhe, bei ca 27 Kilogramm pro laufendem Meter in I-Profil.
Die Gerippe der Wagenobergestelle sind aus trockenem Eschen- oder Eichenholz herzustellen.
Alle Holzverbindungen sowie die Verbindungen von Holz und Eisen sind mit der grössten Präzision auszuführen, bei denselben sind die betreffenden Stellen vorher satt mit Bleiweissfarbe anzustreichen.
- Bedachung
Die Decken bestehen aus schmalen gut zusammengefügten Tannenbrettern, welche mit dickem Segeltuch überzogen sind.
Von der Befestigung derselben ist die Holzbefestigung mit einem guten Spachtel zu überziehen, hierauf das Tuch aufzuleimen und dieses alsdann mit derselben, jedoch etwas verdünnten Spachtelfarbe zu streichen.
Wenn dieser Anstrich getrocknet ist, so wird die ganze Dachfläche noch zweimal mit einer grauen Bleiweissfarbe überzogen.
- Achshalter, Achsbüchsen
und Lager
Die Achshalter sind einheitlich und genau nach den von der Gotthardbahn zu liefernden Normalzeichnungen zu konstruieren, sowie auch die Achsbüchsen und Lager.
Letztere bestehen aus Phosphorbronze, mittelharter Sorte (Rothmetall), zusammengesetzt aus 83 Theilen Kupfer und 18 Theilen Zinn.
- Bremsen
Sämmtliche Wagen erhalten Bremsen mit gusseisernen Bremsklötzen und Schraubenspindeln von einheitlichem Gewinde.
Jede Bremse soll beim Rechtsdrehen der Spindel geschlossen werden.
Die vierrädrigen Personenwagen, die Gepäckwagen und die Güterwagen L, N, R u. S bekommen per Rad je 2 Bremsklötze.
Die achträdrigen Personenwagen, die Güterwagen U u. T erhalten per Rad nur je einen Bremsklotz.
Beim Transport von der Fabrik an die Ablieferungsplätze sollen die Bremsen demontiert werden.
Die Wiedermontierung derselben übernimmt die Gotthard-Bahngesellschaft.
- Anstrich und Beschriftung
Der Anstrich sämmtlicher Wagen ist möglichst einheitlich auszuführen.
Die Farben aller Kasten ist grün nach aussen, diejenige der Güterwagen jedoch etwas dunkler als diejenige der Personen- und Gepäckwagen.
Die Räder sind braun, die Fusstritte, die Puffer und Zughaken sind schwarz zu streichen.
Anstrich und Bezeichnung sind bei Erstklass-Wagen genauso zu halten wie bei den übrigen Personenwagen der Gotthardbahn.
Die Serienbezeichnung geschieht durch den Buchstaben A und sind die Wagen nach den laufenden Nummern zu nummerieren.
Spezielle Einrichtungen für Personenwagen
- Beheizung der Wagen.
Für die Wagen 1. und 2. Klasse ist die Heizung mit Wärme-Flaschen vorgesehen.
Uebrigens ist die Konstruktionsvorlage der Wagenkasten so zu halten, dass eventuell das neue Heizsystem der Schweiz. Nordostbahn, bei welchem die Heizung mit ausserhalb dem Wagenkasten beheiztem Ofen erfolgt, nachträglich mit Leichtigkeit angebracht werden kann.
Für die sämmtlichen Wagen 3. Klasse hat die Heizung mittelst der gewöhnlichen Öfen, nieder und wegnehmbar und im Inneren der Wagen aufgestellt, stattzufinden.
- Ventilation und Beleuchtung der Wagen.
Die Ventilation ist durch Schieberjalousien über den Wagenfenstern zu bewerkstelligen.
Die Beleuchtung hat durch gut konstruierte, für gewöhnliches Brennöl eingerichtete Lampen, für welche die Hauptdimensionen vorgegeben werden, in den Stirn- und Scheitelwänden der Wagen zu geschehen.
- Einrichtung der
Abtritte
Zu den Gepäckwagen sind je zwei einander diagonal gegenüber in den Ecken liegende Abtritte herzustellen.
Die Farbgebung der Wagen der Gotthardbahn ist somit geklärt.
Die 2achsigen Personenwagen
besassen also ein "helleres" Grün.
Dunkelgrün war den geschlossenen Güterwagen (G,
K, O) und den Packwagen vorbehalten. (Die geschlossenen Güterwagen wurden
später ebenfalls grau, wie die Hochbord- und Flach-Wagen.)
Die dunkelblaue Farbe für Personenwagen taucht erst mit den 4achsigen Wagen des Gotthard-Express im Jahr 1897 auf.
Diese Farbgebung, welche von den Pullman-Wagen der «Compagnie Internationale des Wagons-Lits» übernommen wurde, sollte die hohe Qualität des Luxuszuges anzeigen.
Der Gotthard-Express führte nur Wagen der 1. und 2. Klasse. Die (spätere) Beifügung von Wagen 3. Klasse kam lediglich auf Grund der dadurch angestossenen politischen Diskussion über die 2-Klassen Gesellschaft bei der Gotthardbahn-Gesellschaft zu Stande.
Die Frage, ob diese Wagen 3. Klasse ebenfalls in blauer Farbe verkehrten,
hat sich inzwischen geklärt, sie waren ebenfalls blau. (Danke an Andreas
Z.)